70 Jahre Menschenrechte
Entwicklung braucht Menschenrechtsschutz
Nahezu alle Länder der Erde haben sich zu den allgemeinen Menschenrechten bekannt. Dennoch sind 85 Prozent der Weltbevölkerung in ihren Rechten eingeschränkt. Es gibt bereits Sanktionsmöglichkeiten, wenn Regierungen die Menschenrechte verletzen, doch sie brauchen noch viel mehr Durchschlagskraft.
Menschenrechte sind nicht verhandelbar
Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ wurde am 10. Dezember 1948 einvernehmlich von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Als Konsequenz auf die Greueltaten des Zweiten Weltkriegs und um diese zukünftig zu verhindern, sollten fortan alle Menschen gleich an Rechten sein.
Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben, auf Nahrung, auf Meinungsfreiheit, auf soziale Sicherheit, ein Recht auf Wohlstand, Bildung und Gesundheit. Die Einhaltung der Menschenrechte ist auch im 21. Jahrhundert nicht selbstverständlich. Dabei stehen sie allen Menschen zu. In gleicher Weise. Unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion und Alter.
Wer unter Menschenrechtsverletzungen leidet
Menschenrechtsverletzungen können jeden treffen:
- KleinbauerInnen, die von großen Agrar-Konzernen oft unter Mithilfe des Staats von ihrem Land vetrieben werden
- ArbeiterInnen, die unter unmenschlichen Bedingungen und Löhnen Waren und Produkte herstellen müssen
- Menschen mit Behinderungen oder Angehörige von Minderheiten, die sozial und politisch ausgegrenzt und diskriminiert werden
- Frauen und Mädchen, die rechtlich und gesellschaftlich unterdrückt und gegenüber Männern benachteiligt werden
Shrinking Space – weniger Platz für Bürgerrechte
Für die direkt Betroffenen ist es oft sehr riskant, die Stimme zu erheben und sich gegen solche Rechtsverletzungen zu wehren. Immer wieder werden Menschen, die für ihre Rechte eintreten, diffamiert, verfolgt, verurteilt oder sogar ermordet.
In vielen Ländern wird der Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen zunehmend kleiner (shrinking space oder closing space genannt). Sie dürfen kein ausländisches Fördergeld mehr annehmen, verlieren ihren geschützten Status oder werden einfach verboten. Rund 85 Prozent der Weltbevölkerung sind auf diese oder andere Weise in ihren grundlegenden Menschenrechten eingeschränkt und können sich nicht frei entfalten.
Dabei ist gerade eine lebendige Zivilgesellschaft die Voraussetzung für gerechte Entwicklung, Umweltschutz, Demokratie und den Schutz der Menschenrechte.
Wir mischen uns mit Recht ein
Die sozialen Menschenrechte und der rechtebasierte Ansatz in der Entwicklungszusammenarbeit bieten einen Rahmen für gemeinsame Advocacyarbeit und Empowerment. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen sind keine BittstellerInnen, sie sind AnspruchsträgerInnen. Sie haben das Recht, an politischen Prozessen und Entwicklungsplänen, die ihre Zukunft und Lebensumstände beeinflussen, mitzuwirken. Sie können die für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen und die Ursachen ihrer Armut, wie etwa ungleiche Ressourcen- und Machtverteilung bekämpfen.
Gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen unterstützen wir Menschen und Organisationen, ihre Rechte wahrzunehmen. Armut, Unterdrückung, Diskriminierung und unwürdige Lebensbedingungen sind nicht naturgegeben sondern häufig die Folge von Menschenrechtsverletzungen.