Spendenabsetzbarkeit
Spenden an Brot für die Welt sind steuerlich absetzbar!
Neue gesetzliche Regelung für Spenden seit 1.1.2017
Damit Sie als Privatperson Ihre Spenden als Sonderausgabe absetzen können, müssen wir diese zuvor dem Finanzamt melden. Ihre gespendeten Beträge werden dann automatisch in ihrer Veranlagung berücksichtigt. Damit die eindeutige Zuordnung durch das Finanzamt erfolgen kann, benötigen wir Ihren Vor- und Nachnamen (laut Meldezettel) sowie das genaue Geburtsdatum.
Ansprechpartnerin

Ich möchte meine Spenden auch in Zukunft absetzen. Was muss ich tun?
Bitte geben Sie uns folgende Daten bekannt:
- Vor- und Nachname (exakte Angabe laut Meldezettel)
- vollständiges Geburtsdatum
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, in welcher Form Sie Ihre Daten bekanntgeben müssen.
Möglichkeiten bieten sich:
- per Post: Brot für die Welt, Steinergasse 3/12, 1170 Wien
- per E-Mail: kontakt@brot-fuer-die-welt.at
- per Telefon: 01/402 67 54-1109
- per Fax: 01/ 402 67 54-16
Spenden von Unternehmen, die als Betriebsausgabe berücksichtigt werden, sind von der neuen Regelung nicht betroffen.
Frühere Regelung für Spenden bis 31.12.2016
Ihre Spenden müssen von Ihnen selbst bei der Arbeitnehmerveranlagung unter der Registrierungsnummer 1223 beim Punkt „Sonderzahlung / Spenden an mildtätige Organisationen“ geltend gemacht werden.
Die Spendenbestätigung der im Vorjahr getätigten Spenden wird jährlich im Februar an alle Spenderinnen und Spender ausgesendet. Im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt können Bankbelege (z.B. Erlagscheine, Kontoauszug) bis zu 7 Jahren rückwirkend verlangt werden. Bitte bewahren Sie daher alle Bankbelege auf.
Häufige Fragen zur Spendenabsetzbarkeit
Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.
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Brot für die Welt
IBAN: AT672011128711966366
BIC: GIBAATWWXXX
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