Zum Hintergrund: Vor 20 Jahren wurde die UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet. Sie sollte einen Paradigmenwechsel markieren: weg von Fürsorge und Wohltätigkeit, hin zu Selbstbestimmung, Teilhabe und gleichen Rechten. Heute zeigt sich: Dieser Anspruch ist aktueller denn je – und vielerorts gefährdet.
Bei einer internationalen Veranstaltung in New York diskutierten Vertreter:innen aus Zivilgesellschaft, Kirchen und Selbstvertretungsorganisationen darüber, wie die Rechte von Menschen mit Behinderungen in einer zunehmend angespannten politischen Lage verteidigt werden können[1].
Zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft weiterhin eine Lücke
Die Bilanz nach zwei Jahrzehnten fällt gemischt aus. Zwar haben viele Staaten die Konvention ratifiziert und gesetzliche Grundlagen für Inklusion geschaffen. Doch zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft weiterhin eine Lücke. In vielen Ländern geraten zivilgesellschaftliche Organisationen zunehmend unter Druck. Restriktive Gesetze, bürokratische Hürden und sinkende internationale Finanzierung erschweren ihre Arbeit – auch jene von Organisationen von Menschen mit Behinderungen.
Viele von uns haben davor gewarnt, dass diskriminierende Narrative wieder an Einfluss gewinnen und Menschenrechtsstandards zunehmend infrage gestellt werden. Gerade deshalb brauche es starke Allianzen zwischen Selbstvertretungsorganisationen, kirchlichen Akteur und der Zivilgesellschaft.
Wie konkret die Einschränkungen wirken, schilderte unter anderen Tonny Ayina vom Behindertendachverband in Uganda, Projektpartner von Brot für die Welt:
"Gesetzliche Restriktionen erschwerten die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen, zugleich fehlten oft langfristige Mittel für Anwaltschaft, Bildung, Gesundheit und berufliche Teilhabe", so Tonny Ayina.
Weltweite „Anti-Rechte-Bewegung“
Auch Mira Neaimeh von der Joint Learning Initiative sprach von einer weltweiten „Anti-Rechte-Bewegung“. Viele Staaten hätten die Konvention zwar ratifiziert, setzten ihre Verpflichtungen jedoch nur unzureichend um.
Eine besondere Rolle wurde bei der Veranstaltung Glaubensgemeinschaften zugeschrieben. Sie genießen in vielen Gemeinden Vertrauen und erreichen Menschen, die staatliche Stellen oder internationale Organisationen oft nicht erreichen. Als Brückenbauer können sie Menschenrechtsprinzipien wie Würde, Gleichberechtigung und Teilhabe in lokale Kontexte übersetzen.
Menschen mit Behinderungen sind keine Empfänger von Hilfe, sondern Träger von Rechten
Doch auch Kirchen und religiöse Organisationen sind gefordert. Noch immer werde Behinderung vielerorts aus einer Wohltätigkeitsperspektive betrachtet. Samuel Kabue, Vorsitzender des Ecumenical Disability Advocates Network, betonte daher: Menschen mit Behinderungen sind keine Empfänger von Hilfe, sondern Träger von Rechten und aktive Gestalter gesellschaftlicher Prozesse.
Wie solche Allianzen wirken können, zeigt ebenfalls ein Beispiel aus Uganda: Dort arbeiten Organisationen von Menschen mit Behinderungen mit religiösen Führungspersonen zusammen, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu bekämpfen. Schulungen helfen, Vorurteile abzubauen, inklusive Botschaften zu vermitteln und Betroffene zu unterstützen.
Inklusion ist ein Menschenrecht
Der Blick nach vorne ist klar: Die nächsten Jahre werden entscheidend sein. Gefordert sind nachhaltige Finanzierung, inklusive Budgetplanung, barrierefreie Digitalisierung und mehr politische Rechenschaftspflicht. Denn Inklusion bleibt keine freiwillige Zusatzaufgabe. Sie ist ein Menschenrecht – und braucht Verbündete, die es gerade in schwierigen Zeiten verteidigen.
[1] Eine Veranstaltung am 10.06.2026 im Rahmen der Konferenz der Vertragsstaaten zur UN-Behindertenrechtskonvention, zu der die ACT Alliance Community of Practice on Disability Inclusion, Brot für die Welt Österreich, die Finnische Evangelisch-Lutherische Mission, der Lutherische Weltbund und das Ecumenical Disability Advocates Network eingeladen hatten.

